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   BVerwG, 18.10.1979 - 1 B 932.79   

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https://dejure.org/1979,3602
BVerwG, 18.10.1979 - 1 B 932.79 (https://dejure.org/1979,3602)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1979 - 1 B 932.79 (https://dejure.org/1979,3602)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1979 - 1 B 932.79 (https://dejure.org/1979,3602)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Frage hinsichtlich der grundgesetzlichen Vereinbarkeit von § 34 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) - Ausschluss der Berufung nach § 34 Abs. ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1979 - 1 B 932.79
    Durch die Rechtsprechung (BVerfGE 11, 139 [146, 147]; BVerwG, Beschluß vom 31. August 1978 - BVerwG 7 B 166.78 - [Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 3]) ist bereits geklärt, daß das Rechtsverhältnis, das durch die Klageerhebung zwischen Kläger und Staat entsteht, allein auf dem Gesetz in seiner jeweils gültigen Fassung beruht, daß dieses Prozeßrecht vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens an regelmäßig auch anhängige Verfahren erfaßt, daß deshalb jeder Beteiligte mit einer Änderung des Prozeßrechts auch im anhängigen Prozeß rechnen muß und infolgedessen, falls die Änderung zu seinem Nachteil ausschlägt, eine Beeinträchtigung seiner Rechte nicht geltend machen kann.
  • BVerwG, 31.08.1978 - 7 B 166.78

    Berufungskläger - Vereinfachtes Verfahren - Berufungsinstanz

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1979 - 1 B 932.79
    Durch die Rechtsprechung (BVerfGE 11, 139 [146, 147]; BVerwG, Beschluß vom 31. August 1978 - BVerwG 7 B 166.78 - [Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 3]) ist bereits geklärt, daß das Rechtsverhältnis, das durch die Klageerhebung zwischen Kläger und Staat entsteht, allein auf dem Gesetz in seiner jeweils gültigen Fassung beruht, daß dieses Prozeßrecht vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens an regelmäßig auch anhängige Verfahren erfaßt, daß deshalb jeder Beteiligte mit einer Änderung des Prozeßrechts auch im anhängigen Prozeß rechnen muß und infolgedessen, falls die Änderung zu seinem Nachteil ausschlägt, eine Beeinträchtigung seiner Rechte nicht geltend machen kann.
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1979 - 1 B 932.79
    Dieses Grundrecht verbürgt den substantiellen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle, gewährleistet einen Instanzenzug aber ebensowenig, wie das in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Rechtsstaatsprinzip (BVerfGE 41, 23 [BVerfG 16.12.1975 - 2 BvR 854/75] [26], ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 01.03.1979 - 1 B 24.79
    Auszug aus BVerwG, 18.10.1979 - 1 B 932.79
    Der Begriff der Offensichtlichkeit in § 34 Abs. 1 AuslG n.F. ist ebenfalls nicht klärungsbedürftig, da sich sein Inhalt ohne weiteres aus Wortlaut, Sinn und Zweck sowie der Entstehungsgeschichte der Vorschrift ergibt, wie in dem Senatsbeschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 - (Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 1) näher dargelegt ist: "Offensichtlich unbegründet" im Sinne des § 34 Abs. 1 AuslG ist die Klage eines Asylbewerbers, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts gemäß § 86 VwGO im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt.
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